Revidiert wurden die Zonenpläne A und B, das Bau- und Zonenreglement, die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement. Festgelegt wurden zudem die Gewässerräume.
Die Genehmigung des Kantons ist noch ausstehend. Bis zu dieser Genehmigung sind die alten und die neuen Planungsvorschriften zu beachten.
Am 20. August 2022 wurde dem Quartierverein Winkel der Entscheid des Gemeinderats zu unserer Mitwirkungseingabe zugestellt. Dies erfolgt im sogenannten Mitwirkungsbericht.
Im Mitwirkungsbericht hat der QV Winkel die Nr. 17 zugeteilt erhalten (linke Spalte mit Nr. 17 betrifft eine Eingabe des QV Winkel).
Da die Gemeinderatsentscheide zu unserer Eingabe über den Bericht verstreut sind, finden Sie hier eine Zusammenstellung.
Informationsveranstaltung Gemeinde Horw: DI, 30. Aug. 19.30 Uhr in der Horwerhalle.
Die Gemeinde Horw hat alle zur Mitwirkung eingeladen. Der Quartierverein Winkel hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme eingereicht. Hier unsere Anliegen in Kurzform:
Vom 18. Oktober bis 10. Dezember 2021 legt die Gemeinde Horw die Teilrevision Nutzungsplanung Horw zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren auf.
Auch der Vorstand des Quartierverein Winkel hat sich die Auflage angeschaut, denn vor allem im Gebiet Horw See sind grosse Veränderungen vorgesehen.