§ 1 Name, Sitz
Unter dem Namen "Quartierverein Winkel Horw" besteht mit Sitz in Horw ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist, bei politischer und konfessioneller Neutralität die gemeinsamen örtlichen Interessen zu wahren, sei dies in verkehrstechnischer, planerischer, baulicher, gesellschaftlicher sowie umwelt-, natur- und heimatschützerischer Hinsicht. Der Verein ist insbesondere berechtigt, Einsprachen zu erheben und Rechtsmittel einzulegen. Im Übrigen unterstützt er alle Bestrebungen, die der Entwicklung und der Wohnlichkeit des Quartiers dienen und versucht den Gemeinschaftssinn und den Kontakt unter den Quartierbewohnern zu fördern.
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