Feuerwerk im Horwer Winkel

Allgemein gilt:

Während der Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Ausgenommen 1. August- und Neujahrsfeiern.

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Schreiben des Gemeinderats vom 13. Juni 2024 zum Umgang mit Feuerwerksaktivität
Aus der Antwort des Gemeinderats auf unser Schreiben vom 15.Mai 2024:
"lm Merkblatt Feuerwerk der Gemeinde Horw und bei künftigen Stellungnahmen wird explizit auf die Naturschutzgebiete hingewiesen. Es wird abgeklärt, ob mit den Gesetzen und Verordnungen zum Naturschutz eine rechtsgenügliche Grundlage vorhanden ist, aus denen sich ein Feuerwerkverbot ableiten lässt und falls ja, in welchem Schutzbereich. Der Einwohnerrat wird aufgrund der im Mai eingereichten Motion 'Feuerwerke einschränken' über diese Thematik zu entscheiden haben."
240613 GR Horw UmgangMitFeuerwerk.pdf
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Replik der QV Präsidentin auf das Schreiben des Gemeindrats vom 13. Juni
Die Präsidentin des QV Winkel würdigt die Bemühungen des Gemeinderats. Sie weist darauf hin, dass der Veranstalter des Feuerwerks vom 10. Mai die Nachbarschaft nicht informiert hat und regt an, dass
- die Behörde Nachweise für die Information der Nachbarschaft einfordert und
- gerade im Falle von Feuerwerks-Anträgen im Gebiet Seefeld - vorausgesetzt, dass diese in Zunkunft zugelassen werden - die "Nachbarschaft" definiert wird, da diese für Aussenstehende nicht ohne Weiteres klar ist. Bei Feuerwerk reicht die "Nachbarschaft" des Seefelds in nördlicher Richtung übers Rankried und den Dormen hinweg bis zum Krebsbären und umfasst die gesamte Winkelstrasse, den Anfang der Seestrasse, die Winkelhalde und die Stadelstrasse.
MailQV240614_ Feuerwerk Horw - Ereignis
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Motion "Feuerwerke einschränken", im Einwohnerrat eingegangen 21.05.2024
Am 21. Mai 2024 reichte die L-20 Fraktion des Einwohnerrates eine Motion ein, die den Gemeinderat Horw auffordert, ein Reglement zur Bewilligung von Feuerwerk mit verbindlichen Regeln zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt zu erstellen oder jetzige Reglemente dahingegen zu ergänzen.

Damit verleiht die L-20 unserer Forderung nach Schutz des Naturschutzgebiets Luzern Süd / Seefeld / Horwer Bucht und dem Wunsch nach Melde- und Publikationspflicht für private Feuerwerke Nachdruck.
Gemeinde Horw - Motion Nr. 2024-327 von
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Am Abend des 10. Mai 2024 wurde zwischen 21.30 und 22 Uhr in der Horwer Bucht vor dem Seefeld überraschend  ein grosses Feuerwerk abgelassen. Der Nauen, von dem die Raketen abgefeuert wurden, lag in der Riedschutzzone. Der Anlass war nicht angekündigt worden und war wohl unbewilligt.

Einige Quartierbewohner waren über die Lautstärke, die Licht-Immission und die Nähe des Feuerwerks zum Steinibachried entrüstet. Es ist unverständlich, dass ein solches Feuerwerk in dieser sensiblen Zone toleriert wird.

Der Vorstand des Quartiervereins hat den Gemeinderat schriftlich um Auskunft zu diesem Ereignis und generell zum Umgang der Gemeinde Horw mit Feuerwerksaktivitäten gebeten.

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Schreiben des Vorstands 15.05.2024 an den Gemeinderat und zur Kenntnis an die Einwohnerräte Horws
Wir wollen u.a. wissen,
- welche Massnahmen in Betracht gezogen werden, um das Steinibachried und seine Bewohner vor lautem Feuerwerk zu schützen,
- wie man gedenkt, die Bevölkerung über bevorstehende Feuerwerksaktivitäten zu informieren
FeuerwerkSeefeld 240510_AnfrageAnGRHorw
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Im Steinibachried leben auch viele seltene und bedrohte Tierarten.

Der Vorstand verweist in seinem Schreiben vom 15.05.2024 zum Beispiel auf die Fledermäuse.

In der Kartensammlung des Kantons Luzern findet man unter Regionale Inventare im Bereich Bestandesaufnahmen die Fledermausquartiere des Gebiets.