Allgemein gilt:
Während der Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Ausgenommen 1. August- und Neujahrsfeiern.
Am Abend des 10. Mai 2024 wurde zwischen 21.30 und 22 Uhr in der Horwer Bucht vor dem Seefeld überraschend ein grosses Feuerwerk abgelassen. Der Nauen, von dem die Raketen abgefeuert wurden, lag in der Riedschutzzone. Der Anlass war nicht angekündigt worden und war wohl unbewilligt.
Einige Quartierbewohner waren über die Lautstärke, die Licht-Immission und die Nähe des Feuerwerks zum Steinibachried entrüstet. Es ist unverständlich, dass ein solches Feuerwerk in dieser sensiblen Zone toleriert wird.
Der Vorstand des Quartiervereins hat den Gemeinderat schriftlich um Auskunft zu diesem Ereignis und generell zum Umgang der Gemeinde Horw mit Feuerwerksaktivitäten gebeten.
Im Steinibachried leben auch viele seltene und bedrohte Tierarten.
Der Vorstand verweist in seinem Schreiben vom 15.05.2024 zum Beispiel auf die Fledermäuse.
In der Kartensammlung des Kantons Luzern findet man unter Regionale Inventare im Bereich Bestandesaufnahmen die Fledermausquartiere des Gebiets.