Innert der 10-tätigen Frist, um auf die Stellungnahme zu antworten, haben wir eine Replik eingereicht. Wir halten an der Einsprache fest. In der Replik haben wir zu den Behauptungen des Investors Stellung genommen. (Siehe unsere Replik Quartierverein Winkel)
Innerhalb der erstreckten Frist hat der Investor am 15.1.2024 seine Stellungnahme zu unserer Einsprache eingereicht. Er hält unverändert an seinem Baugesuch fest. Zusammengefasst behauptet er in seiner Stellungnahme, ein mehrfach gefaltetes "Faltdach", bestehe aus mehreren Sätteln und entspreche daher der Vorgabe der Satteldächer für neue Gebäude in den Baufeldern Süd; und im Bebauungsplan stehe zwar, dass die Gebäude 3-geschossig erscheinen müssen, aber das habe unter neuem Recht keine Bedeutung mehr.
Das Baugesuch betrifft den Kern unseres Quartiers. An einer ausserordentlichen Vorstandssitzung vom 5. Oktober 2023 hat der Vorstand die Sache besprochen und den einstimmigen Beschluss gefasst, dagegen Einsprache zu machen wegen der Geschossigkeit und der Dachform.
Unsere Überlegungen:
Das Baugesuch betrifft Neubauten in den sogenannten Baubereichen Süd des Bebauungsplans Kernzone Winkel (kurz BP). Hier gelten die speziellen Vorschriften des Bebauungsplans Kernzone Winkel 2022, der auf dem Kompromiss basiert, den wir gemeinsam mit weiteren Abstimmungssiegern der ersten Abstimmung 2016 und dem Investor unter Leitung von Gemeinderat Thomas Zemp erarbeitet haben. Am letzten Gespräch wurde ein Kompromiss betreffend maximal Höhe, max. Anzahl Geschosse und max. Dachneigung gefunden. Auf dieser Vereinbarung basiert die Regelung in Art. 9 der Sonderbestimmungen des Bebauungsplans. Diese bestimmt unter anderem:
Voraussetzung für den Kompromiss war, dass die Gebäude mit Satteldach maximal 3 Vollgeschosse haben dürfen und auch optisch klar "nur" 3-geschossig in Erscheinung treten dürfen. Mit dem Satteldach war immer nur ein First gemeint (sonst hätte man den allgemeinen Begriff des Schrägdachs verwendet). Im Zusammenhang mit dem BP geht es beim Satteldach um den zentralen Unterschied zwischen dem von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern von Horw abgelehnten ersten Entwurf des BP, der Flachdächer zugelassen hatte. Sinn und Zweck der Vorschrift über die Satteldächer, zusammen mit der geoforderten Neigung von 25 % war es zu garantieren, dass die Fassadenhöhe wesentlich niedriger ausfällt als bei einem Flachdach. Daher auch das Verbot von Lukarnen. Der neue BP soll die Gebäude seitlich und vom Boden aus gesehen wesentlich kleiner erscheinen lassen als die ursprünglich geplanten Kuben. Genau diesem Ziel widerspricht aber das nun eingereichte Bauprojekt.
Der Kompromiss kam überhaupt nur deshalb zustande. Andernfalls hätte es seitens Abstimmungssieger keinen Grund gegeben, einer höheren Maximalhöhe für Neubauten zuzustimmen. Dies wurde so seitens Investor akzeptiert.
Diese Vorgaben werden durch das Baugesuch vom 22.9.2023 nun verletzt, weshalb wir Einsprache eingereicht haben.
Den Text unserer Einsprache nachstehend zum Download:
Der Investor hat nun am 22. Sept. 2023 sein Baugesuch eingereicht. An der Winkelstrasse 30 und 32
ist das Bauvorhaben ausgesteckt. Es sollen zwei neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohnungen entstehen.
Die Baugesuchsunterlagen sind sehr umfangreich.
(Sie konnten während der Auflagefrist von der Gemeindewebseite heruntergeladen werden.)
Wir können diese aufgrund der grossen Datenmenge nicht auf unsere QV-Webseite laden.
Hier daher nur ein paar wenige Auszüge: