22. Aug. 2022 Bebauungsplan Kernzone Winkel tritt in Kraft

Nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat tritt der Bebauungsplan am 22. Aug. 2022 in Kraft. 

Ein langwieriger und für den QV Winkel anstrengenden und mühsamer Prozess nimmt damit endlich ein Ende.

 

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Bebauungsplan Kernzone Winkel, v. 22.8.2022 - Sonderbauvorschriften
B111_BP_Kernzone_Winkel_2022-08-22.pdf
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Bebauungsplan Kernzone Winkel, v. 22.8.2022 - Plan
B111_BP_Kernzone_Winkel_Plan_2022-08-22.
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Wir erinnern uns noch an den Grobentwurf Bebauungsplan Kernzone Winkel aus dem Jahr 2012, d.h. vor über 10 Jahre! Damals war noch alle in Ordnung. ... Die Probleme fingen an mit dem Projektwettbewerb des Investors, bei dem ein möglichst grosser Profit zuoberst auf der Agenda stand. Und seitens Gemeinde mochte niemand dagegen halten. In einem langwierigen Prozess konnte das Schlimmste durch einen enormen Kraftakt des Quartiervereins Winkel und der mit ihm befreundeten Vereine abgewendet werden.

Mal schauen, was nun konkret kommen wird...


15. Mai 2022 Annahme des neuen Bebauungsplans

Das Horwer Stimmvolk sagt an der Abstimmung vom 15. Mai 2022 mit 51,9 % knapp ja zum neuen Bebauungsplan Kernzone Winkel.


QV-Vorstand beschliesst an seiner Sitzung einstimmig, sich nicht an einem Referendum zu beteiligen

Der Quartierverein Winkel hat in seinem langjährigen Engagement - während dem mehrere Bebauungsplan zur Auflage kamen - viele Verbesserungen für unseren schönen Winkel erreicht. 

Der Quartierverein Winkel war an dem (nach mehreren verlorenen Jahren endlich begonnen) dialogischen Prozess dabei und konnte die Anliegen des Quartiers einbringen. Auch in der anschliessenden kleinen Runde war der Quartierverein eingeladen. Dabei konnte schliesslich eine Kompromisslösung unter Einbezug der verschiedenen Interessen für dieses Gebiet gefunden werden. Hinter diesem Kompromiss stehen wir und diesen tragen wir mit. 

Der am 25. Nov. 2021 vom Einwohnerrat beschlossene Bebauungsplan entspricht praktisch vollständig dem im dialogischen Prozess unter unserer Mitwirkung ausgehandelte Kompromiss. 

Der Vorstand hat daher an seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, sich nicht an einem Referendum gegen diesen Bebauungsplan zu beteiligen. 


Einwohnerratssitzung 25. Nov. 2021

Der Einwohnerrat hat an seiner Sitzung vom 25. November 2021 dem neuen Bebauungsplan ohne nennenswerte Änderungen zugestimmt und die Einsprachen abgewiesen.


Neuer Bebauungsplan 30.09.2021 vor Einwohnerrat

Der Gemeinderat legt dem Einwohnerrat den neuen Entwurf Bebauungsplan, Version 30.09.2021, vor. 

Hier die zwei entscheidenden Dokumente (Plan und Sonderbauvorschriften):

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Bebauungsplan v. 30.9.2021
1689_BP_Kernzone_Winkel_Anhang_01.1_Situ
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Sonderbauvorschriften v. 30.9.2021
1689_BP_Kernzone_Winkel_Anhang_01.2_Sond
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Und hier noch weitere Begleitdokumente der Gemeinde:


Stellungnahme Quartierverein Winkel vom 6.10.2020

Der Quartierverein hat den neuen Bebauungsplan mit den zugehörigen Sonderbauvorschriften studiert und eine Stellungnahme dazu abgegeben.

 Die Verbesserungen im neuen Entwurf sind gegenüber dem ersten Bebauungsplan beachtlich.

In den wesentlichen Zügen entspricht der neue Plan der Kompromisslösung, welche in Gesprächen im kleinen Kreis ausgehandelt wurde. Er verdient damit Anerkennung und grundsätzliche Zustimmung.

In einigen Punkten weicht er jedoch vom ausgehandelten Kompromiss ab, dies einseitig zugunsten des Investors der Baubereiche Süd. Dazu habe wir einige Vorbehalte, wie auch zum vorgesehenen nachgelagerten Verfahren.

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Stellungnahme QV Winkel vom 6.10.2020
Unsere Stellungnahme im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum neuen Bebauungsplan vom Sept. 2020.
StNA QV Winkel zu BBP 2020-9.pdf
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Neuer Bebauungsplan Kernzone Winkel (7.9.2020)

Der Gemeinderat Horw hat einen neuen Bebauungsplan zur Kernzone Winkel erarbeitet.

Den neue Bebauungsplan mit Reglement finden Sie zum Download:

Öffentliche Infoveranstaltung

Montag, 14. Sept. 2020, 18.30 Uhr im Foyer des Gemeindehauses

Der Bebauungsplan wird vorgestellt und es können Fragen gestellt werden.

 

Öffentliches Mitwirkungsverfahren (bis 6.10.2020) 

Jeder Horwer und jede Horwerin kann bis am 6. Oktober 2020 zum neuen Bebauungsplan mit Sonderbauvorschriften Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist beim Baudepartement der Gemeinde Horw einzureichen.

 

Unterlagen (Plan und Sonderbauvorschriften):

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Bebauungsplan_1_500.pdf
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Sonderbauvorschriften.pdf
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Abschluss Dialogprozess

An vier Abenden wurden in grossem Kreis verschiedene Aspekte des Bebauungsplangebietes besprochen.

Am Schluss wurde zusammengetragen, in welchen Punkten unter den Teilnehmern Übereinstimmung herrscht und wo unterschiedliche Auffassungen bestehen. 

Wir hoffen, dass der Dialog weitergeführt wird und in einem nächsten Schritt nun zusammen nach tragfähigen Lösungen für dieses in vielerlei Hinsicht wichtige und wertvolle Gebiet gefunden werden.


Information über das Vorgehen beim Dialogprozess

Die Hochschule Luzern, die von der Gemeinde mit dem Dialogprozess - vorerst nur bis zum ersten runden Tisch im Mai 2017 - beauftragt worden ist, stellt uns das Vorgehen beim Dialogprozess kurz vor (siehe unten).

 

Demnach sollen an einem ersten runden Tisch im Mai 2017, zu dem alle Anspruchsgruppen eingeladen werden, erste Grundsätze für die Weiterentwicklung diskutiert werden.  Danach sollen in weiteren Workshops Gemeinsamkeiten zwischen den verschiedenen Parteien gestärkt und Differenzen reduziert werden und wenn möglich ein Konsens ausgearbeitet werden.

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HSLU Dialogprozess.pdf
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Februar 2017: Einladung des Baudepartements zum Dialogprozess

Mit Schreiben vom 6. Februar 2017 informiert uns das Baudepartement, dass der Gemeinderat entschieden habe, einen Dialogprozess durchzuführen. Dabei sollen die Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen abgeholt und der Verhandlungsspielraum ausgelotet werden. 

Auch der Quartierverein Winkel wird als Anspruchsgruppe zu diesem Dialogprozess eingeladen.

 

Wir sind gerne zur Mitwirkung bereit, was wir dem Gemeinderat mitgeteilt haben.


Januar 2017: Gemeinde kündigt ein partizipatives Verfahren an

Der Quartierverein Winkel hat im Abstimmungskampf immer eine echte Partizipation bei der Erarbeitung des Bebauungsplans Winkel gefordert.

 

Am Treffen der Präsidenten und Präsidentinnen der Quartier- und Ortsvereine im Januar 2017 kündigte der Gemeindepräsident Ruedi Burkhard nun an, dass die Gemeinde bei der Erarbeitung eines neuen Entwurfs für den Bebauungsplan ein partizipatives Verfahren durchführen werde. Dazu werde die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit, die auch schon mit einer ähnlichen Aufgabe in der Stadt Luzern beauftragt worden sei, zugezogen. Der Quartierverein werde zur gegebenen Zeit kontaktiert und in dieses Verfahren miteinbezogen. 


Blickpunktbeitrag November 2016

Vielen Dank!

Der Quartierverein Winkel dankt der Horwer Stimmbevölkerung für die grossartige Unterstützung bei der Abstimmung zum Bebauungsplan Kernzone Winkel. Mit der hohen Stimmbeteiligung haben sie gezeigt, dass ihnen der Winkel wichtig ist und mit 59,2 % Nein-Stimmen haben sie ein klares Zeichen gesetzt, dass sie sich für die Kernzone Winkel eine bessere Lösung wünschen. Herzlichen Dank!

Wir danken auch den anderen Organisationen, die sich mit uns zusammen für ein Nein eingesetzt haben, sowie den vielen Helferinnen und Helfern, die uns auf die eine oder andere Art dabei unterstützt haben.

Für uns vom Winkel ist es wichtig, dass wir künftig bei der Planung unseres Quartierkerns miteinbezogen werden. Denn es liegt uns am Herzen, dass der Kern unseres Quartiers aufgewertet wird. Wir vom Winkel sind bestimmt nicht gegen eine massvolle Bebauung. Sie sollte aber zum bestehenden, historischen Ortsbild passen und genügend Rücksicht auf die wertvolle Natur und die Erholungsfunktion des Winkels nehmen.

So hoffen wir, dass künftig das Baudepartement alle Grundeigentümer und die interessierten Organisationen in die Erarbeitung des Bebauungsplans miteinbezieht, denn wir sind überzeugt, dass nur so ein für alle annehmbarer Bebauungsplan ausgearbeitet werden kann.

 

 

Quartierverein Winkel, da wo Nachbarn Freunde sind.


Stimmvolk sagt mit 59,2 % deutlich Nein zum Bebauungsplan

Wir sind erfreut über das Abstimmungsergebnis und danken der Horwer Stimmbevölkerung für ihr deutliches Votum.

 

Anscheinend haben unsere Argumente überzeugt und die Stimmbürger haben sie durch die irreführenden Informationen seitens der Gemeinde nicht irritieren lassen.

 

Die Horwer und Horwerinnen haben gezeigt, dass Ihnen der Winkel am Herzen liegt und Ihnen die Entwicklung des Winkels nicht egal ist. Wir sind überzeugt, dass die Stimmbevölkerung heute den Weg frei gemacht hat für eine bessere Lösung im Winkel.

 

Es war ja schon ein besonderer Abstimmungskampf: Auf der einen Seite waren 7 bewährte Organisationen, die mit wenig Mitteln aber viel Engagement sich für gemeinnützige Interessen eingesetzt haben, und auf der anderen Seite war ein Investor, der ausschliesslich Eigeninteressen verfolgt hat. Und der Gemeinderat, der sich – aus welchen Gründen auch immer – einseitig für diese Partikularinteressen eingesetzt hat.

 

Wir fordern, dass der Gemeinderat jetzt auf die Forderungen des Nein-Komitees eingeht und diese umsetzt: 

 

  • Nochmals über die Bücher: zurück auf Feld 1, d.h. Grobentwurf 2012
  • Miteinbezug der Anspruchsgruppen – und zwar eine echte Partizipation!
  • Grundflächen und Höhen der Bauten reduzieren
  • Ökologische Vernetzung verbessern
  • Rechtliche Vorgaben einhalten: Schutz des Winkels und massvolle Weiterentwicklung (Leitsätze!)
  • Das Gebiet um die Kapelle verstärkt in die Planung miteinbeziehen und eine Gesamtplanung machen (nicht nur den Teilbereich Süd mit Grundstücken des Investors)
  • Vorgaben zum Gewässerraum einhalten
  • Keine Erweiterung des Sternens ermöglichen, falls er dereinst nicht mehr als Hotel betrieben werden soll

 Wir sind nun gespannt auf die nächsten Schritte des Gemeinderats.


Stimmrechtsbeschwerde gegen den Gemeinderat

Der Quartierverein reicht zusammen mit den anderen Organisationen des Nein-Komitees und 11 Stimmberechtigten aus Horw eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Gemeinderat Horw ein.

 

Die Hauptkritikpunkte sind:

  • Die Einsprachen (über die die Stimmbürger am 25. Sept. auch abstimmen), wurden falsch und unvollständig wiedergegeben in der Abstimmungsbotschaft. Die Anträge wurden falsch wiedergegeben und die Begründungen fehlten ganz.
  • Die Visualisierungen der Gemeinde in der Abstimmungsbroschüre und im Blickpunkt sind irreführend, denn sie unterschlagen mögliche bauliche Veränderungen in den Bereichen Süd und Nord.
  • Mit seiner nicht korrekten "Richtigstellung" im Blickpunkt, in der Medienmitteilung und Gemeinde-Newsletter hat der Gemeinderat in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. 
  • Die Abstimmungsbotschaft informiert nicht ausgewogen über die Vor- und Nachteile der Vorlage, denn die Argumente der Gegnerschaft werden nicht dargelegt.

Der Entscheid des Regierungsrats dazu ist äusserst fragwürdig. Er stellt zwar fest, dass die Information der Gemeinde fehlerhaft und unvollständig ist und dass das Vorgehen in Bezug auf die Visualisierung des Nein-Komitees nicht korrekt war, schützt aber die Gemeinde gleichwohl und weist die Beschwerde ab.

 

Der Entscheid des Regierungsrats kann bis spätestens 15. Oktober 2016 ans Kantonsgericht Luzern weitergezogen werden. 

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.bebauung-winkel.ch


Die Visualisierung auf dem Flyer des NEIN-Komitees ist korrekt

Nachdem der Gemeinderat unsere Visualisierung seit Februar 2016 kennt und auch in Papierform erhalten hatte, behauptet er ein halbes Jahr später, und zwar just in dem Moment, in dem er die Abstimmungsbotschaft und den Blickpunkt herausgibt, in einer gross angelegten Medienmitteilung, im Blickpunkt und im Gemeinde-Newsletter, unsere Visualisierung sei nicht korrekt platziert und die Volumen seien zu gross.

 

Wir lassen den Vorwurf zur Sicherheit umgehend prüfen. Der von uns beauftragte Architekt César Callisaya aus Luzern bestätigt, dass die Position und die Volumetrie der Wohnblöcke auf der Visualisierung 100% korrekt sind.

 

Auf unsere Stimmrechtsbeschwerde hin führt sogar der Regierungsrat in seinem Entscheid aus, dass das Vorgehen des Gemeinderats nicht korrekt war.

 

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Bestätigung des Architekten, dass die Position wie auch die Volumetrie 100% korrekt ist
Bestätigung von Architekt César Callisay
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Vereinsbeitrag im Blickpunkt vom 26.8.2016

Da wir keine Gelegenheit erhalten, die Argumente gegen den Bebauungsplan in der Abstimmungsbroschüre darzulegen, bleibt uns einzig die Möglichkeit, im Blickpunkt unter den Vereinsbeiträgen uns kurz zur Abstimmung zu äussern.

Wir rufen die Horwer und Horwerinnen dazu auf, am 25. September Nein zu stimmen. 

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Vereinsbeitrag im Blickpunkt vom 26.8.2016
Blickpunkt vom 26.08.2016.pdf
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Flyer  "NEIN zum Bebauungsplan Winkel"

Zur Abstimmung vom 25. September 2016

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Flyer mit den Argumenten des NEIN-Komitees
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Das Abstimmungskomitee "NEIN zum Bebauungsplan Winkel" besteht aus folgenden Organisationen: 

  • Quartierverein Winkel Horw
  • Genossenschaft Pro Zollhaus
  • Verein Pro Halbinsel Horw
  • Natur- und Vogelschutzverein Horw
  • Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee
  • Verein Pro Winkel
  • Pro Natura
  • WWF

 

Der Quartierverein Winkel sagt NEIN zum Bebauungsplan, weil

  • vier klotzige Wohnblöcke das Ortsbild für immer verunstalten
  • der historische Charakter des Weilers Winkel für immer verloren geht
  • das alte Zollhaus durch wuchtige Bauten geradezu erdrückt würde
  • ihm eine Gesamtsicht fehlt
  • eine riesige Tiefgarage das national geschützte Steinibachried gefährdet
  • er zu wenig Rücksicht auf die öffentlichen Interessen nimmt und einzig dem privaten Nutzen eines privaten Investors dient
  • der Charme des Winkels für immer verloren geht

 



Unsere Abstimmungsplakate


Volksabstimmung zum Bebauungsplan

Abstimmungsdatum: Voraussichtlich am 25. September 2016

 

 

Der Einwohnerrat hat den Bebauungsplan Kernzone Winkel mit 11:6 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen. Alle Einsprachen wurden ohne Diskussion abgewiesen. Auf den Kompromissvorschlag will die Gemeinde nicht eingehen.

Das Geschäft wurde dem obligatorischen Referendum unterstellt. Somit kommt es zur Volksabstimmung.

 

Eine ungewöhnlich hohe Besucherzahl hat die Einwohnerratssitzung vom 17. März 2016 mitverfolgt.

Die Gemeinde hatte zwei Polizisten aufgeboten, die sie vor der Zivilgesellschaft schützen sollten. Eine völlig übertriebene Aktion!


Einwohnerratssitzung vom 17. März 2016 - Der Entscheid fällt

17. März, ab 16:00 Uhr, Saal des Pfarreizentrums Horw

Die Sitzung ist öffentlich.

 

Der Einwohnerrat wird an seiner Sitzung vom 17. März über den Bebauungsplan beraten und beschliessen. Dabei entscheidet er auch über die Einsprache des Quartierverein Winkel.  Den Bericht und Antrag des Gemeinderats an die Einwohnerräte finden Sie hier.

Die Sitzung ist öffentlich und findet ab 16:00 Uhr im Saal des Pfarreizentrums Horw statt.

Lassen Sie sich diese Sitzung nicht entgehen! 

Informieren Sie sich persönlich!

 

Vorgaben der Horwer Bevölkerung:

Artikel 9 Absatz 3 des Bau- und Zonenreglements

"In einem Bebauungsplan werden die Rahmenbedingungen für eine einheitliche Weiterentwicklung und Wahrung des historischen Charakters, insbesondere 

– Abmessungen Bauvolumen, 

– maximale Gebäudehöhe, 

– Dachformen, 

– schützenswerte Bauten, 

– öffentliche Freiräume, 

– Verkehrsanlagen und 

– öffentliche Fuss- und Veloverbindungen

festgehalten."

Und so sieht die Umsetzung durch den Gemeinderat aus: 

(Visualisierung des aktuellen Bebauungsplans)


Leserbrief im Blickpunkt

(Blickpunkt-Ausgabe vom 26. Februar 2016)

Der Quartierverein Winkel hat für den März-Blickpunkt einen Leserbrief geschrieben. Denn an der Einwohnerratssitzung vom 17. März 2016 wird über den Bebauungsplan Kernzone Winkel beschlossen. 

Ziel ist es, auch Horwer und Horwerinnen aus anderen Quartieren auf die geplante Bebauung im Winkel und unser Kritik daran hinzuweisen.

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Leserbrief des Quartierverein Winkel Horw
Quartierverein Winkel_Blickpunkt Màrz 20
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Brief an die Einwohnerräte

Zusammen mit den anderen einsprechenden Organisationen (Genossenschaft Pro Zollhaus, Pro Halbinsel, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Natur- und Vogelschutzverein Horw, WWF, Pro Natura) hat der Quartierverein Winkel am 22. Februar 2016 einen gemeinsamen Brief an die Einwohnerräte geschickt.

 

Darin weist er auf die Vorteile des gemeinsam erarbeiteten Kompromissvorschlags hin und bittet um Rückweisung des Bebauungsplans und Erarbeitung einer neuen, tragfähgien Lösung.

 

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Gemeinsamer Brief an ER betr Kompromissv
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Antwort des Gemeinderats auf unseren Kompromissvorschlag

Der Gemeinderat fand es nicht einmal nötig, mit uns den Kompromissvorschlag zu besprechen. Hier seine Antwort:

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Antwort des Gemeinderats 2015 12 07.pdf
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Gemeinsamer Kompromissvorschlag an den Gemeinderat

Am 26. November 2015 unterbreiten wir dem Gemeinderat einen Kompromissvorschlag. Der Quartierverein ist zwar der Ansicht, dass die Gemeinde mit dem aufgelegten Bebauungsplan ihrer Planungspflicht nicht nachgekommen ist, denn dieser dient einzig der Ermöglichung eines Bauprojekts und verfehlt das Ziel einer Gesamtplanung. Eine einheitliche Bebauung, die den historischen Charakter des Winkler-Kerns wahrt, fehlt.

 

Der Quartierverein erarbeitete aber trotzdme zusammen mit den anderen einsprechenden Organisationen einen Kompromissvorschlag zu Handen des Gemeinderats. Sinn und Zweck des Kompromissvorschlags ist es, dass alle einsprechenden Organisationen ihre Einsprache zurückziehen würden, wenn die Gemeinde auf der Basis dieses Vorschlags Anpassungen am Bebauungsplan vornimmt. 

 

Es ist ein gemeinsamer Kompromissvorschlag, den wir zusammen mit den anderen einsprechenden Organisationen (Pro Zollhaus, Pro Halbinsel, Natur- und Vogelschutzverein Horw, LSVV, WWF, Pro Natura)  ausgearbeitet haben. Jeder Organisation hat dabei auch auf ihr wichtige Anliege verzichten müssen. Für den Quartierverein Winkel sind darin vor allem die folgende Punkte wichtig:

1. Verzicht auf den Baubereich Süd 4 (gemeindeeigenes Land hinter dem Zollhaus)

4. Der Bebauungsplan begrenzt die Gebäude im Baubereich Süd auf 1 Sockelgeschoss von 80 cm und maximal 3 Geschosse (ohne zusätzliches Attikageschoss).

Verzicht auf weitere Vorschriften für die Freihaltebereiche, welche zwischendurch den freien Blick ins Ried gewährleisten würden.   

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Kompromissvorschlag vom 14.11.2015
Gemeinsamer Kompromissvorschlag vom 14.1
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Folgende Anpassungen / Präzisieriungen werden uns mitgeteilt

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Anpassungen u. Präzisierungen Bebauungsp
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Einspracheverhandlung auf der Gemeinde

Ein Gespräch fand nicht statt. Eine Verhandlung fand auch nicht statt. Die Gemeinde liess uns während der knapp bemessenen Zeit durch die Beauftragte Frau Gloor nochmals den Bebauungsplan erläutern.

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Protokoll Einspracheverhandlung 14.10.20
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Einsprache des Quartierverein Winkel

Der Quartierverein erhebt gegen den im September 2015 aufgelegten Bebauungsplan Kernzone Winkel Einsprache. 

Es gibt einen breiten Widerstand gegen den Bebauungsplan: Auch Einsprache erheben die Pro Halbinsel, die Genossenschaft Pro Zollhaus, der Natur- und Vogelschutzverein Horw, der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Pro Natura Luzern, Pro Natura Schweiz, WWF Luzern, WWF Schweiz, und mehrere Privatpersonen im Bebauungsplanperimeter.

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Einsprache des Quartierverein gegen den im September aufgelegten Bebauungsplan Kernzone Winkel
Einsprache des QV Winkel_13.10.2015.pdf
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Bebauungsplan September 2015

Der Gemeinderat hat eingesehen, dass der aufgelegte Bebauungsplan nicht mehrheitsfähig ist. 

Er hat den Bebauungsplan abgeändert und legt ihn im September 2015 neu auf.

Die wesentliche Änderung ist, dass im Baubereich Süd die maximale Höhe für die Baubereiche Süd 1-3 um 3Meter herabgesetzt werden. Der Baubereich Süd 4 bleibt hingegen unverändert. 

 

Der Vorstand des Quartierverein findet die Bauvolumen nach wie vor zu gross.

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Bebauungsplanentwurf_Winkel_2015_09_14 (
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Sonderbauvorschriften_Winkel_2015_09_14.
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Bebauungsplan Kernzone Winkel wird abgeändert und neu aufgelegt!

14. September 2015 um 19:00 Uhr Orientierung durch den Gemeinderat  in der Aula des Oberstufenschulhauses Horw


Die Planung der Gemeinde zur künftigen Bebauung unseres Quartierkerns beschäftigt uns nun schon seit geraumer Zeit. An unserer letzten Generalversammlung durften wir Sie über die Pläne der Gemeinde und die Hauptkritik daran informieren. Seither ist wieder einiges passiert. Gerne informieren wir Sie kurz über unser Engagement und die erzielten Erfolge.

 

Der Vorstand hat im Namen des Quartiervereins Winkel Einsprache gegen den Bebauungsplan erhoben. Unsere Hauptkritik richtete sich gegen die im Baubereich Süd (zwischen Riedparkplatz und Hotel Sternen) geplante Überbauung. Wir stellten folgende Forderungen:

  • Die Höhe der Gebäude und die Ausnützung im Neubaubereich sei drastisch zu reduzieren
  • Die Eingliederung der Neubauten in den historischen Ortsteil sei auch in ästhetischer Hinsicht sicherzustellen
  • Die Baubereiche für Neubauten seien zu verkleinern und so zu platzieren, dass für die Anwohner und die Spaziergänger grosszügige Durchblicke aufs Ried und zum See gewährleistet sind
  • Kein Baubereich hinter dem historischen Zollhaus
  • Unserem Mitglied Frieda Weber soll der Ersatzbau für das durch den Brand zerstörte Haus sofort ermöglicht werden
  • Der Sternen soll als Hotel und Restaurant mit öffentlichem Seezugang erhalten bleiben

Nachdem das Baudepartement während Monaten eingebrachte Verbesserungsvorschläge ignoriert und Einsprachepunkte abgewiesen hat, überraschte der Gemeinderat die Öffentlichkeit am 20. August mit einer Medienmitteilung, in der er bekannt gab, dass der Bebauungsplan abgeändert und neu aufgelegt wird.

 

Als Grund für den Richtungswechsel wird angegeben, der Gemeinderat habe erkannt, dass der vorgeschlagene Bebauungsplan nicht mehrheitsfähig sei.

 

Der neue Bebauungsplan komme daher der grossen Zahl von Einsprechenden in den folgenden Punkten entgegen:

  • Im Baubereich Süd werde die Gebäudehöhe bei drei von vier Gebäuden um ein Stockwerk reduziert.
  • Die Grundflächen der Gebäude werde verkleinert.
  • Weiter stellte Frau Gemeinderätin Manuela Bernasconi uns mündlich die baldige Bewilligungserteilung für den Ersatzbau Weber, und zwar auch ohne Bebauungsplan, in Aussicht.

 

Die Bedenken betreffend des Riedschutzes könne der Gemeinderat aber nicht ausräumen. Auch das geplante Gebäude direkt hinter dem Zollhaus soll in der Höhe unverändert bleiben.

 

Wir sind gespannt zu erfahren, wieweit die Gebäudevolumen nun effektiv reduziert werden sollen und welche Massnahmen der überarbeitete Bebauungsplan zum Schutz des Rieds von nationaler Bedeutung vorsieht.

 

Lassen Sie sich am 14. September um 19:00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses durch den Gemeinderat persönlich über den überarbeiteten Bebauungsplan informieren. Machen Sie bitte auch Ihre Nachbarn und Bekannten auf diese Orientierung aufmerksam. Bringen Sie mit Ihrer Anwesenheit zum Ausdruck, dass die künftige Überbauung der Kernzone Winkel bei uns Winklern auch weiterhin mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt wird!

 

Der Vorstand wird anschliessend an diese Orientierung – in Kenntnis der neuen Planunterlagen und Sondervorschriften – entscheiden, ob er auch gegen den neuen Bebauungsplan Einsprache erheben wird.

 

Unsere Einsprache gegen die letzte Version des Bebauungsplan sowie viele weitere Informationen zum Bebauungsplan Kernzone Winkel finden Sie auf der Webseite der beiden Initiantinnen der Petition Iris Szarka und Susanne Wicki Manser: www.bebauung-winkel.ch

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Infobrief an Mitglieder 2015 09 04.pdf
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Bereits 1999 wehrte sich der Quartierverein Winkel 

Bereits 1999 mussten wir uns wehren, als der Gemeinderat das Seehüsli auf einem Sockel hinter das Zollhaus, also ins Riedrandgebiet stellen wollte.  Zum Glück ist es nicht dazu gekommen. 

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Brief QV Winkel an Gemeinderat 15.09.199
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