Annahme der Teilrevision an der Abstimmung vom 3.3.2024

Revidiert wurden die Zonenpläne A und B, das Bau- und Zonenreglement, die Naturschutzverordnung und das Aussichtsschutzreglement. Festgelegt wurden zudem die Gewässerräume.

 

Die Genehmigung des Kantons ist noch ausstehend. Bis zu dieser Genehmigung sind die alten und die neuen Planungsvorschriften zu beachten.


Entscheid Gemeinderat (Mitwirkungsbericht) vom 23.6.2022

Am 20. August 2022 wurde dem Quartierverein Winkel der Entscheid des Gemeinderats zu unserer Mitwirkungseingabe zugestellt. Dies erfolgt im sogenannten Mitwirkungsbericht. 

Im Mitwirkungsbericht hat der QV Winkel die Nr. 17 zugeteilt erhalten (linke Spalte mit Nr. 17 betrifft eine Eingabe des QV Winkel).

Da die Gemeinderatsentscheide zu unserer Eingabe über den Bericht verstreut sind, finden Sie hier eine Zusammenstellung.

Informationsveranstaltung Gemeinde Horw: DI, 30. Aug. 19.30 Uhr in der Horwerhalle.

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Zusammenstellung
Anträge QV Winkel vom 9.12.2021 (blau) und Entscheid Gemeinderat vom 23.6.2022 (schwarz)
Teilrev. BZR Horw_Zusammenstellung Mitwi
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Mitwirkungsbericht vom 23.6.2022
Entscheid des Gemeinderats zu allen Mitwirkungseingaben.
Teilrevision BZR Horw - Mitwirkungsberic
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Mitwirkungseingabe des Quartierverein Winkel

Die Gemeinde Horw hat alle zur Mitwirkung eingeladen. Der Quartierverein Winkel hat die Chance genutzt und eine Stellungnahme eingereicht. Hier unsere Anliegen in Kurzform: 

  • Im Reglement soll wie bisher klar stehen, wer für einen Entscheid zuständig ist und der Rechtsweg soll garantiert sein.
  • Beim Bebauungsplan Kernzone Winkel soll ein nachgelagerter Gestaltungsplan nicht zu einer weiteren Erhöhung des Bauvolumens (gegenüber den Vorgaben im Bebauungsplan) führen dürfen, das würde der Volksabstimmung widersprechen. 
  • Bei der öffentlichen Zone (öZ) 17 (Pavillons Seefeld) soll nur eine ruhige, naturnahe Freizeitnutzung möglich sein. Zudem ist dieses direkt ans Steinibachried angrenzende Grundstück mit der Riedschutzzone zu überlagern. 
  • Das von der Gemeinde zusätzlich vorgesehene Fussballfeld soll anstatt in sPF 32 in öZ 67 ("Sand+Kies Areal") eingeplant werden, damit in sPF32, die als öZ zu bezeichnen ist, eine genügend grosse Übergangszone (mit einem naturnahen, begehbaren Park) zum geschützten Steinibachried erstellt werden kann.
    Um mehr Platz für Sportfelder im nördlichen Teil der Horwer Bucht zu bekommen, sei der Werkhof anstatt in der öZ 67 in die öZ 66 ("Tschümperlin Areal") einzuplanen. 
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Stellungnahme Quartierverein Winkel vom 12.12.2021
Unsere Stellungnahme im Mitwirkungsverfahren
Stellungnahme QV zu Teilrevision Nutzung
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Öff. Mitwirkungsauflage Teilrevision Nutzungsplanung Horw

Vom 18. Oktober bis 10. Dezember 2021 legt die Gemeinde Horw die Teilrevision Nutzungsplanung Horw zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren auf.

Auch der Vorstand des Quartierverein Winkel hat sich die Auflage angeschaut, denn vor allem im Gebiet Horw See sind grosse Veränderungen vorgesehen.

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Neuer Zonenplan A
Mitwirkungsauflage vom 18. Okt. 2021
pla_TZP_Zonenplan_A_210909.pdf
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Neues Bau- und Zonenreglement
Mitwirkungsauflage (Änderungen farblich hervorgehoben)
T-BZR_Freigabe-GR-Miwi-VP_210924.pdf
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