Allgemein gilt:
Während der Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) darf kein Feuerwerk abgebrannt werden.
Ausgenommen 1. August- und Neujahrsfeiern.
An der Einwohnerratssitzung vom 20.03.2025 wurde die Motion Nr. 2024-327 von Sofia Galbraith, L20, und Mitunterzeichnenden behandelt. Sofia Galbraith erklärte die Zielsetzung der Motion und die zentralen Aspekte wie eine Meldepflicht und eine geografische Einschränkung. Sie - wie auch der Vorstand des Quartiervereins Winkel - ist überzeugt, dass es im Interesse der Bevölkerung ist, Lärmbelastung, Umweltverschmutzung und Störung von Wild-, Nutz- und Haustieren durch Feuerwerke einzuschränken.
Im Vorfeld der Einwohnerratssitzung hat sie erfahren, dass der Gemeinderat die Motion ablehnt. Jedoch hat Gemeinderat Thomas Zemp eine Anregung angebracht, die von ein paar Mitgliedern der Mitte/GLP Fraktion unterstützt würde: ein generelles Feuerwerksverbot mit Ausnahme des 1. August und Silvesters.
Ein solch weitreichendes Verbot wäre klar, einfacher umsetzbar, und würde alle Anliegen der Motion befriedigen. Leider zeichnete sich aber ab, dass sich weder für die ursprüngliche noch für einen Antrag auf Aenderung der Motion im Rat eine Mehrheit finden ließe, und auch der Gemeinderat hielt an einer Ablehnung fest. Unter diesen Umständen zog Sofia Galbraith die Motion zurück, in der Hoffnung, diese mehrheitsfähig wieder einzureichen.
Wir sind Sofia Galbraith für Ihren großen Einsatz im Interesse unserer Umwelt und unserer Bevölkerung sehr dankbar.
Am Abend des 10. Mai 2024 wurde zwischen 21.30 und 22 Uhr in der Horwer Bucht vor dem Seefeld überraschend ein grosses Feuerwerk abgelassen. Der Nauen, von dem die Raketen abgefeuert wurden, lag in der Riedschutzzone. Der Anlass war nicht angekündigt worden und war wohl unbewilligt.
Einige Quartierbewohner waren über die Lautstärke, die Licht-Immission und die Nähe des Feuerwerks zum Steinibachried entrüstet. Es ist unverständlich, dass ein solches Feuerwerk in dieser sensiblen Zone toleriert wird.
Der Vorstand des Quartiervereins hat den Gemeinderat schriftlich um Auskunft zu diesem Ereignis und generell zum Umgang der Gemeinde Horw mit Feuerwerksaktivitäten gebeten.
Im Steinibachried leben auch viele seltene und bedrohte Tierarten.
Der Vorstand verweist in seinem Schreiben vom 15.05.2024 zum Beispiel auf die Fledermäuse.
In der Kartensammlung des Kantons Luzern findet man unter Regionale Inventare im Bereich Bestandesaufnahmen die Fledermausquartiere des Gebiets.